
Ein Notbremssystem mit Fußgängerkennung würde die Unfallgefahr für unmotorisierte Verkehrsteilnehmer verringern.
Um Fußgänger zu schützen, muss die Aufprallgeschwindigkeit bei einem Unfall reduziert werden. Dies hat die größte positive Wirkung – unabhängig von der Silhouette der Fahrzeugfront ( Kleinwagen, Van, Limousine) und der Größe des Fußgängers.
Autohersteller gestalten Fahrzeugfronten so, dass sie beim EuroNCAP-Test als „fußgängerfreundlich“ bewertet werden. Dazu werden vereinfachte Crashtests durchgeführt. Dies reicht jedoch nach Ansicht der UDV nicht aus, da diese Tests die realen Unfallsituationen nicht ausreichend abbilden.
Das jetzt von den Unfallforschern des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf Grundlage von Realunfällen und Simulationen entwickelte Verfahren zeigt, dass der bislang eingeschlagene Weg, den Aufprall des Fußgängers am Fahrzeug allein mit konstruktiven Maßnahmen abzumildern, nicht ausreicht. „Wir müssen vor allem die Aufprallgeschwindigkeit verringern. Notbremssysteme mit Fußgängererkennung sind dazu notwendig und sollten schnellstmöglich in allen Fahrzeugklassen angeboten werden“, sagt UDV-Leiter Siegfried Brockmann.
Wird die Aufprallgeschwindigkeit nur um 10 auf 30 km/h gesenkt, sind die Unfallfolgen ganz erheblich weniger gravierend. Wird die Aufprallgeschwindigkeit von 40 auf 20 km/h reduziert, schneiden alle Fahrzeuge durchweg „gut“ ab, und zwar mit den unterschiedlichsten Fahrzeugfronten. Das Risiko schwerer Kopfverletzungen sinkt für Erwachsene auf unter zehn Prozent, für Kinder auf unter fünf Prozent.
Noch immer werden rund 300 Fußgänger pro Jahr bei Autounfällen getötet, das sind rund 60 Prozent aller getöteten Fußgänger im Straßenverkehr. Dazu kommen noch mehr als 5 000 Schwer- und 15 000 Leichtverletzte.

